Rechtsanwalt Inkasso Wien

Forderungsbetreibung und Inkasso

Wenn Kunden Ihre Rechnungen nicht bei Fälligkeit begleichen, ist die Betreibung dieser Forderungen im Inkassoweg erforderlich. Ebenso kann es vorkommen, dass jemand, der rechtskräftig zu einer Zahlung verpflichtet wurde, diese nicht leistet, sodass Exekutionsführung notwendig ist. Ich stehe Ihnen für sämtliche Schritte im Zusammenhang mit der Hereinbringung offener Forderungen zur Verfügung.

Rechtsanwalt Inkasso Wien

Wenn Sie offene Rechnungen haben oder sonstige Geldbeträge trotz Fälligkeit nicht bezahlt werden, fordere ich den Schuldner in einem ersten Schritt außergerichtlich auf, den offenen Betrag zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch dann aus, ist der nächste Schritt die Einbringung einer Klage.

Meine Leistungen im Zusammenhang mit der Eintreibung offener Forderungen beinhalten insbesondere die umfangreiche Recherche zu jedem Schuldner vor Einbringung einer Klage bzw eines Exekutionsantrages (Einholung von Auszügen aus dem Exekutionsdatenregister, Firmenbuch, Grundbuch, Gewerberegister, etc).

Wird die offene Forderung auch nach Rechtskraft eines Urteils oder eines Zahlungsbefehls nicht bezahlt, werden die notwendigen Exekutionsschritte festgelegt (Fahrnisexekution, Forderungsexekution, Gehaltspfändung, Zwangsversteigerung und / oder Zwangsverwaltung von Liegenschaften, Herausgabeexekution, Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen und Gewerberechten, etc) und ein Exekutionsantrag eingebracht, um Ihre Forderung bestmöglich zu betreiben.

Ich stehe Ihnen aber nicht nur im Fall von offenen Geldforderungen zur Verfügung, sondern vertrete Sie gerne auch im Zusammenhang mit nicht auf Geld gerichteten Forderungen (zB Ansprüchen auf Duldung und Unterlassung, Räumungsexekutionen, Herausgabeexekutionen, etc).


Darüber hinaus übernehme ich Ihre Vertretung in gegen Sie anhängigen Exekutionsverfahren. Davon sind insbesondere folgende Leistungen erfasst:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Exekutionsbewilligung
  • Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung
  • Antrag auf Aufhebung der Rechtskraft des Exekutionstitels
  • (gegebenenfalls Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im vorangegangenen Zivilverfahren)
  • Antrag auf Aufschiebung des Exekutionsverfahrens
  • Antrag auf Einstellung des Exekutionsverfahrens
  • Oppositionsklage
  • Impugnationsklage
  • Exszindierungsklage

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