Familienrecht Anwalt Wien: Anwältin für Obsorge, Unterhalt, Scheidung

Familienrecht

Im Familienrecht sind Entscheidung oft emotional belastend und weitreichend. Gerade in solchen Momenten ist es wichtig, eine verlässliche rechtliche Beratung und Vertretung an Ihrer Seite zu haben.

Als Rechtsanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite und begleite Sie einfühlsam und mit umfassender Fachkenntnis durch diese schwierigen Zeiten.

Familienrecht Anwalt Wien: Anwältin für Obsorge, Unterhalt, Scheidung

Scheidung

Ob einvernehmlich oder streitig – jede Scheidung erfordert eine klare rechtliche Grundlage, um faire Lösungen zu finden. Im Fall einer strittigen Scheidung ist es wichtig, die Eheverfehlungen des anderen vollständig herauszuarbeiten, um im Verfahren erfolgreich zu sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Prozedere beschleunigt werden, wenn man von Anfang an rechtliche Beratung in Anspruch nimmt – getrennt voneinander, aber auch gemeinsam. Schließlich ist das Ziel, einvernehmlich eine Lösung zu finden.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen zu wahren und die bestmögliche Lösung für Sie und Ihre Familie zu erzielen. Dabei achte ich darauf, dass Sie rechtlich abgesichert sind und begleite Sie durch den Scheidungsprozess. Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung können Sie auch gerne gemeinsam zur Ausarbeitung und Errichtung des Scheidungs­vergleichs zu mir kommen, der Voraussetzung dafür ist, sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Unterhaltsrecht

Fragen rund um den Unterhalt – sei es für Kinder oder den (Ex-)Ehepartner – können komplex sein und die Berechnung oft schwierig. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzu­setzen oder zu prüfen, ob die geforderten Unterhalts­zahlungen ange­messen sind.

Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Berechnung der Ansprüche, sondern auch bei der Durchsetzung – sei es gerichtlich oder außergerichtlich. Mit meiner Erfahrung im Familien­recht stehe ich Ihnen zur Seite, um eine faire Lösung zu erarbeiten.

Obsorgerecht

Der Elternteil, der das „Sorgerecht“ hat, darf über die Belange des Kindes entscheiden. Dabei geht es um Themen wie Verwaltung des Vermögens, Entscheidungen die Schule betreffend, medizinische Entscheidungen oder das Aufenthalts­bestimmung­srecht. Gerade in Trennungs­situationen oder bei getrennten Eltern kommt es dabei oft zu Unstimmigkeiten, die gerichtlich ausge­tragen werden.

Gerne unterstütze ich Sie in diesen Verfahren – sei es, weil Sie die alleinige Obsorge bean­tragen wollen oder genau das verhindern wollen.

Kontaktrecht

Das Kontaktrecht ist das wichtigste Instrument getrenntlebender Eltern, um eine regelmäßige Betreuung durch beide Elternteile sicherzu­stellen. Im Gesetz ist nicht verankert, wie oft der Elternteil, der das Kind nicht haupt­sächlich betreut, das Kind sehen darf.

Es kommt daher gerade in diesem Punkt immer wieder zu Konflikten, die gerichtlich oder außerg­erichtlich ausgetragen werden. Gerne stehe ich Ihnen auch in dieser Situation zur Seite.

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