Erstberatung & Kosten
Erstgespräch und Rechtsberatung
Erstgespräche
Kurze, meist telefonische, Erstgespräche, in denen wir besprechen, ob die Verfolgung von Ansprüchen überhaupt sinnvoll ist, sind kostenlos. Dieses Erstgespräch ist auf eine Dauer von etwa 10 bis 15 Minuten ausgelegt und beinhaltet keine rechtliche Beratung, sondern dient einem ersten Überblick. Gerne können wir in diesem Gespräch auch bereits über die anfallenden Kosten im Fall der Mandatserteilung sprechen.
Rechtsberatung
Rechtsberatungen sind Gespräche, die über einen ersten Überblick hinausgehen, in denen wir mögliche weitere Vorgehensweisen besprechen oder Rechtsfragen erörtern. Rechtsberatungen dauern in der Regel bis zu 45 Minuten. Ich verrechne dafür ein ermäßigtes Pauschalhonorar von EUR 150,00 zzgl. Umsatzsteuer. Sollte die Beratung länger dauern oder mehrere Beratungen erforderlich sein, werden wir für meine weiteren Leistungen eine Honorarvereinbarung treffen.
Unverbindlich aber mit garantierter Verschwiegenheit
Erstgespräche und Rechtsberatungen sind für beide Seiten unverbindlich und bedeuten keine Übernahme eines Mandates. Unabhängig davon unterliegt jedes Gespräch, das Sie mit mir führen, der anwaltlichen Verschwiegenheit. Sie können also sicher sein, dass nichts von dem, was wir besprechen, nach außen dringt.
Honorar
Grundsätzlich gibt es drei Arten der Honorarabrechnung, wobei die Wahl der Abrechnungsart jeweils nach dem individuellen Fall festgelegt wird:
1. Abrechnung nach Tarif
Diese Abrechnungsform wird in der Regel bei Gerichtsprozessen angewendet. Grundlage des Honorars sind dabei das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorarkriterien, sowie das Notariatstarifgesetz. Die Bemessung des Honorars richtet sich dabei nach der Höhe des Streitwerts. In der Regel ist der Streitwert der eingeklagte Geldbetrag. Wenn kein Geldbetrag eingeklagt wird (wie das beispielsweise bei Besitzstörungsklagen oder vielen mietrechtlichen Verfahren der Fall ist) sehen die genannten Gesetze dafür einen bestimmten Streitwert vor.
2. Stundensatzabrechnung
Bei dieser Abrechnungsart wird für jede geleistete Arbeitsstunde ein fester Honorarbetrag vereinbart und nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Die Höhe des Stundensatzes wird im Erstgespräch vereinbart.
Die Abrechnung nach Stundensatz wird in der Regel bei Vertragsverhandlungen, allgemeinen Beratungen oder außergerichtlicher Rechtsdurchsetzung vereinbart.
3. Pauschalhonorar
In einigen Fällen ist ein Pauschalhonorar die geeignete Abrechnungsart. Zu Beginn wird ein gewisser Honorarbetrag vereinbart und definiert, welche Leistungen davon umfasst sind. Diese Abrechnungsart wird beispielsweise oft bei Gesellschaftsgründungen, Vertragsprüfungen oder Testamentserrichtungen gewählt.
Die Honorare verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen.
Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung
Bitte informieren Sie mich, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. In diesem Fall kläre ich die Deckung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Im Fall einer Deckungszusage erfolgt die Abrechnung meiner Kosten direkt über Ihre Rechtsschutzversicherung.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch ein fixes Honorar für Erstgespräche und Beratungen durch einen Rechtsanwalt.
Bitte geben Sie mir daher in einem ersten Gespräch das Versicherungsunternehmen und die Polizzennummer bekannt.